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Krankenversicherung für Lehrer:innen – Das sollten Sie beachten

Ab dem neuen Schuljahr verbeamtet die Stadt Berlin erstmals seit 20 Jahren wieder ihre neuen Lehrkräfte. Der Senat erhofft sich davon, den Beruf attraktiver zu machen und so mehr Lehrerinnen und Lehrer nach ihrer Ausbildung in Berlin zu halten. Tatsächlich bringt das Berufsbeamtentum für die jungen Pädagogen eine Reihe von Vorteilen mit sich. Dazu zählt zum Beispiel der Anspruch auf Beihilfe und die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Gerade in Berlin sind dabei ein paar besondere Punkte zu beachten. Ein Informationsportal gibt Neulingen bei dem Thema hilfreiche Tipps.

Tausende von frisch ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten in andere Bundesländer gezogen, um ihren Beruf im Beamtenstatus auszuüben. Kein Wunder. Denn eine Verbeamtung fühlt sich für die Allermeisten richtiger an.

Einer der bekanntesten Vorteile ist der Anspruch auf individuelle Beihilfe: Damit beteiligt sich der Dienstherr bei Krankheit finanziell an den Behandlungskosten. Wie hoch die Beihilfe ist, hängt unter anderem vom Bundesland und vom Familienstatus ab. In den meisten Fällen haben Staatsbedienstete Anspruch auf mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten, bei Familien mit Kindern und später im Alter sind es dann sogar 70 Prozent. Zudem können auch Ehe- oder Lebenspartner und -partnerin sowie eigene bzw. adoptierte Kinder Beihilfe erhalten. Meist gilt hier ein Zuschuss von 70 bzw. 80 Prozent. 

Der restliche Anteil der Behandlungskosten, der nicht von der Beihilfe übernommen wird, muss mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Dieser Versicherungsschutz kann flexibel angepasst werden, sollte sich die Höhe der Beihilfe ändern. Deutschlandweit haben sich 93 Prozent der Staatsbediensteten für diese bewährte Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung entschieden. 

In Berlin haben junge Beamte seit Kurzem noch eine weitere Option: die pauschale Beihilfe. Dabei handelt es sich um eine Art Arbeitgeberzuschuss für diejenigen, die sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern wollen. In diesem Fall zahlt der Dienstherr die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge. Wer nun zu Beginn der Karriere zwischen beiden Optionen zu entscheiden hat, sollte ein paar Dinge beachten: 

Zunächst sollten sich Berufsanfänger im Klaren sein, dass die Entscheidung für den Rest ihrer Beamtenlaufbahn gilt. Denn die Wahl für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich. Das ist schon deswegen problematisch, weil Beamtenanfänger häufig noch keine genauen Vorstellungen von ihrer Karriere oder Familienplanung haben. Beides hat aber direkten Einfluss auf die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge in der Gesetzlichen.

Denn dort bemisst sich der Beitrag nach dem Einkommen. Für Beamtenanfänger, die oft noch ein geringes Einkommen haben, ist er deswegen anfangs relativ niedrig. Steigt jedoch die Besoldung im Laufe der Karriere an, erhöht sich der Beitrag automatisch bis zum Höchstbeitrag. Dieser liegt derzeit bei knapp 750 Euro monatlich, wovon die Beamten dann mit pauschaler Beihilfe die Hälfte selbst zahlen müssten. 

In einer privaten Krankenversicherung ist das anders. Hier bemisst sich der Beitrag nach dem gewählten Leistungspaket sowie nach Gesundheitszustand und Lebensalter bei Vertragsbeginn. Dabei gilt: Je jünger man bei Versicherungsbeginn ist, desto geringer sind dauerhaft die Beiträge.  Künftige Einkommensanstiege oder eventuell auftretende Krankheiten haben keine Auswirkungen mehr auf die Beitragshöhe. Je nach Familienplanung wird es unter Umständen sogar günstiger. Denn in vielen Bundesländern erhöht sich der individuelle Beihilfesatz ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent. Das bedeutet, der Versicherungsumfang in der Privaten Krankenversicherung kann reduziert werden, und der Beitrag sinkt. 

Im Hinterkopf haben sollten junge Beamte auch, dass es die pauschale Beihilfe nur in fünf Bundesländern gibt. Wer später doch einmal in ein anderes Bundesland zieht, in dem es diesen Zuschuss nicht gibt, muss den gesamten Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung alleine tragen. 

Daher ist es auf jeden Fall ratsam, sich rechtzeitig vor der Verbeamtung gründlich über die verschiedenen Optionen zu informieren. Zum Beispiel auf dem Informationsportal für junge Beamtinnen und Beamte www.beamte-in-der-pkv.de.  
 

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