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Vorsorge und Vermögensnachfolge

Fünf Fragen, auf die Sie im Notfall Antworten haben sollten

Niemand denkt gerne an Tod, Unfälle oder Krankheit. Passieren kann so etwas aber trotzdem immer und jedem. Mit guter Vorbereitung werden die Voraussetzungen geschaffen, dass man im Falle eines Falles nach den eigenen Vorstellungen behandelt wird und Angehörige nicht ins Chaos stürzt.

 

  1. Fünf Fragen, auf die Sie im Notfall Antworten haben sollten
  2. Kostenloses Web-Seminar am 23.03.2023 um 19 Uhr: Vollmachten, Testament, Nachfolgeplanung: Auf diese Fragen sollten Sie im Notfall Antworten haben!
  3. Interview Nachfolgeregelungen: erste Schritte
  4. Kostenfreie Anleger-Sprechstunde „Vollmachten, Testament, Nachfolgeplanung: Auf diese Fragen sollten Sie im Notfall Antworten haben!“
  5. Finanzplanung für Eltern
  6. Notfallmappe
  7. Checkliste digitaler Nachlass

 

Sind Sie schon einmal zur Probe gestorben? Was makaber klingt, ist ein ganz nüchternes Gedankenexperiment, um sich und die einem Nahestehenden auf Notfälle vorzubereiten. Denn so lässt sich schnell herausfinden, ob wichtige Vorkehrungen getroffen sind und keine unlösbaren Aufgaben hinterlassen werden. Und es muss ja nicht immer gleich der plötzliche Herztod oder ein Schlaganfall sein, der einen zum geschäftsunfähigen Pflegefall macht. Denn auch ein Unfall mit mehrwöchigem Komma, aus dem man wieder erwacht, verursacht ohne Vorsorge schwierige Folgen. Wer darf für mich mit Banken und Versicherungen sprechen? Hat eine Vertrauensperson das Sagen bei medizinischen Fragen? Was passiert mit meinem Vermögen, wenn ich länger nichts entscheiden kann oder versterbe? Auf diese fünf Fragen sollten Sie für solche Situationen Antworten finden:

1.    Vor welchen Herausforderungen stehen Angehörige in den ersten Tagen? 

„Gerade bei unerwarteten Schicksalsschlägen fallen Angehörige erstmal in ein tiefes Loch“, sagt Marcus Kurz, zertifizierter Finanz- und Erbschaftsplaner beim Berliner Vermögensverwalter Hansen & Heinrich AG. Aber genau in dieser ersten Zeit müssen unter Umständen lebenswichtige medizinische Fragen entschieden, finanzielle Verpflichtungen weiter erfüllt oder Dinge mit Versicherungen geklärt werden. Deswegen macht es absolut Sinn, für so einen Fall eine Notfallmappe zusammenzustellen, die alle dafür notwendigen Dokumente und Informationen enthält. Hier werden zum Beispiel die Kontaktdaten der behandelnden Ärzte, die bestehenden Bankverbindungen und Versicherungspolicen gesammelt. Sehr hilfreich können auch Zugangsdaten zum Onlinebanking, Smartphone und E-Mailpostfach sein (s. Servicekasten Notfallmappe).

Laden Sie hier die Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) herunter – es kostet Sie keinen Cent

 

2.    Können Vertrauenspersonen im Notfall für Sie durch Vollmachten handeln?

Was Vielen nicht bewusst ist, selbst die Ehefrau oder Kinder bekommen bei fehlenden Vollmachten an vielen Stellen noch nicht mal Auskünfte und können schon gar nicht für einen vollumfänglich handeln. „Ohne beglaubigte Dokumente ist es schwierig, zeitraubend oder sogar unmöglich, dass selbst nahe Angehörige für einen in die Bresche springen“, sagt Hansen & Heinrich-Fachmann Marcus Kurz. Das beginnt beim Zugriff auf das Familienkonto, um den laufenden Bedarf weiter bestreiten zu können und geht bis zur Generalvollmacht eines Unternehmers, die es Angehörigen erst ermöglicht, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

3.    Haben Sie Regelungen getroffen, wer medizinische Entscheidungen für Sie trifft oder in einer Pflegesituation bestimmen soll? 

Je klarer die Dinge geregelt sind, desto besser können Vertraute handeln. Das entlastet nicht nur Angehörige im Ernstfall, sondern garantiert einem selbst auch in einer Pflegesituation oder bei medizinischen Fragen, ein gewisses Maß an Selbstbestimmtheit zu wahren. Deswegen ist es sehr empfehlenswert, im Notfallpaket auch Dinge wie eine Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung zu hinterlegen. Es schadet sicher nicht, sich hier vom Notar oder Hausarzt unterstützen lassen. Aber selbst ein ausgefüllter Vordruck aus dem Internet ist im Zweifelsfall besser, als gar keine Vorsorge für solche Fälle zu treffen. 

Marcus Kurz, zertifizierter Finanz- und Erbschaftsplaner, Hansen & Heinrich AG

 

4.    Wie wichtig ist es, die Erben zu qualifizieren, damit sie nicht überfordert sind?

„Zunächst gilt es, mit den Menschen zu reden, ob sie in diese Fußstapfen überhaupt treten möchten“, rät Erbschaftsexperte Kurz von Hansen & Heinrich, „idealerweise wird das dann angegangen, solange man selbst noch fit ist.“ Wenn es darum geht, noch zu Lebzeiten nicht jede Kontrolle aufzugeben oder potenziellen Erben erst noch die nötige Reife erlangen zu lassen, gibt es verschiedenste Möglichkeiten. Ein beliebtes Mittel sind hierzu Nießbrauchregelungen, die einige aus dem Immobilienbereich kennen. Hier wird etwa vereinbart, dass das Wohnhaus der Eltern bereits dem Nachwuchs gehören soll, aber die lebenslange Nutzung vorbehalten wird. Was Viele nicht wissen: So etwas geht zum Beispiel auch für ein Aktiendepot, bei dem dann die Erträge für die Altersvorsorge genutzt werden können. Weiterer Vorteil: Das übertragene Vermögen darf nicht einfach vom Beschenkten ausgegeben werden. Aber um das wasserdicht umzusetzen, sollte unbedingt professionelle und unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden.

5.    Ist Ihre Familie im Todesfall finanziell ausreichend versorgt?

„Die wichtigste Frage ist dabei, ob es überhaupt ein Testament gibt“, weiß Erbschaftsplaner Kurz.  Gibt es hier ein notarielles Dokument, hat das in der Regel den Vorteil, dass kein Erbschein beantragt werden muss und schneller gehandelt werden kann. Wurde Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen, vereinfacht das die Sache nochmal. Ist das zudem schon über zehn Jahre her, können die Steuerfreibeträge für Erbschaften aufs Neue voll genutzt werden. Das heißt, zum Beispiel Kinder können wieder bis zu 400.000 Euro ohne Beteiligung des Fiskus erhalten. Trotzdem wird das in manchen Gegenden nicht reichen, um größere Immobilien ganz ohne Erbschaftssteuer in die nächste Generation zu übertragen. Sehr vorausschauende Erblasser können hier zum Beispiel eine Risikolebensversicherung abschließen und die Erben als Begünstigten einsetzen, damit genug flüssiges Kapital vorhanden ist. „Das geht natürlich nicht mehr in sehr hohem Alter, aber es ist nie zu spät, um noch andere Lösungen zu finden“, sagt Marcus Kurz.

Timon Heinrich
Vorstand der Hansen & Heinrich AG                                                                   
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Kostenloses Web-Seminar am 23.03.2023 um 19 Uhr: Vollmachten, Testament, Nachfolgeplanung: Auf diese Fragen sollten Sie im Notfall Antworten haben!

Sie erfahren im Web-Seminar: 

  • Auf welche Fragen sollten Sie im Notfall Antworten haben?
  • Welche Fehler bei der Nachlassplanung gibt es und wie können Sie diese vermeiden?
  • Wo sollte man in jedem Fall Regelungen treffen und gibt es Dinge, die man besser nicht regeln sollte?
  • Wie kann ein digitaler Nachlass (Stichwort: Passwörter, mobile Endgeräte) geregelt werden?
  • Und was tun, wenn es keine (würdigen) Erben gibt?

 

Interview Nachfolgeregelungen: erste Schritte 

„Bereitschaft, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen“
Wer sich um die Zukunft seiner Angehörigen sorgt, sollte sich zu Lebzeiten um Nachfolgeregelungen kümmern. Viele drücken sich aber davor. Marcus Kurz, zertifizierter Finanz- und Erbschaftsplaner beim Berliner Vermögensverwalter Hansen & Heinrich AG, weiß, woran das liegt und was der erste Schritt sein sollte.

Was ist der typischste Fehler bei der Nachlassplanung?
Kurz: Das häufigste Versäumnis ist es, dass zu spät gehandelt wird, Vermögen nicht zu Lebzeiten verteilt wird und es auch kein Testament gibt. Unklare Regelungen führen dann dazu, dass die Angehörigen in Erbengemeinschaften landen, die nur gemeinsam handlungsfähig sind und sich Lösungen ewig hinziehen. Stirbt jemand mit über 90 Jahren, sind die Nachfolger oft auch schon jenseits der 60. Das kann schnell dazu führen, dass es dann Erbengemeinschaften als Teil von Erbengemeinschaften gibt. Spätestens dann steht eine Einigung in den Sternen. Vom hinterlassenen Vermögen haben dann nur die Banken etwas, die es weiter verwalten.

Was ist der erste Schritt, um die Dinge nicht ungeordnet zu hinterlassen?
Kurz: Das Wichtigste ist die Bereitschaft, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Viele schieben das lieber vor sich her, um sich nicht mit Dingen wie Krankheit oder Tod auseinandersetzen zu müssen. Wer einmal beschließt, für sich und die Angehörigen Vorkehrungen treffen zu wollen, hat bereits den wichtigsten Schritt getan. Denn wer sich auf das Gedankenexperiment einlässt, wie es nach einem weitergehen soll, wird schnell die Notwendigkeit erkennen, Dinge zu ordnen und sich dazu am besten professionell beraten zu lassen. Es gibt aber immer wieder auch Fälle, die das von Grund auf ablehnen und nach dem Motto handeln, nach mir die Sintflut und meine Erben sollen das klären, da hilft dann auch die beste Beratung nicht. 

Marcus Kurz, zertifizierter Finanz- und Erbschaftsplaner, Hansen & Heinrich AG

 

Wann ist man noch zu jung, um sich mit dem Vererben zu beschäftigen?
Kurz: Es ist völlig normal, sich mit 20 oder 30 Jahren noch quasi für unsterblich zu halten. Zusätzlich ändern sich im Laufe eines Lebens die Prioritäten, zum Beispiel durch Heirat oder Kinder. Aber ein zu früh, um sich auch auf schwierige Zeiten vorzubereiten und auch für ein plötzliches Ableben Vorkehrungen zu treffen, gibt es eigentlich nicht, das muss nur regelmäßig angepasst werden. Ich empfehle meinen Mandanten, einmal im Jahr über ihre Notfallmappe und die testamentarischen Regelungen zu schauen, ob hier noch alles aktuell und im eigenen Sinne gestaltet ist. Idealerweise macht man das aber besser nicht am Jahresende in der oft eher melancholischen Weihnachtszeit, sondern an einem sonnigen Tag im Frühling oder Sommer.   

Woran denken die wenigsten, aber gerade hier sind Regelungen für Angehörige besonders hilfreich?
Kurz: Viele vergessen, wie sehr es Hinterbliebene entlasten kann, wenn die Beerdigung zumindest teilweise vorgeplant ist. In den ersten Tagen und Wochen sind die Angehörigen nicht nur mit der Trauer beschäftigt, sondern müssen an vielen Stellen Entscheidungen treffen, Behördengänge erledigen und Dokumente einreichen. Hier kann es eine echte Erleichterung sein, wenn sich der Verstorbene bereits Gedanken zum gewünschten Ablauf, Gästen und dem Bestattungsrahmen gemacht hat. Es ist auch möglich, gleich alles selbst zu organisieren und noch zu Lebzeiten diese Dinge mit einem Bestattungsunternehmen zu klären und die Kosten zum Beispiel über eine entsprechende Versicherung abzudecken.

Gibt es auch Dinge, die man besser nicht regeln sollte?
Kurz: Je komplizierter ein letzter Wille ist, desto mehr Probleme werden damit meist geschaffen. Also besser nicht ein sechsseitiges Testament aufsetzen, das bis auf den letzten Cent regelt, wer was unter welchen Bedingungen bekommt. Erstens ändert sich die Höhe des Gesamtvermögens ständig durch Zinsen, Mieteinahmen oder Kursbewegungen. Zweitens ist die Vollstreckung eines solchen komplizierten Testaments oft eine Aufgabe über viele Jahre und Streitigkeiten können letztlich dazu führen, das Vermögen mehr oder weniger dauerhaft blockiert werden. In der Regel sollten ein bis maximal zwei Seiten reichen, um die wirklich wichtigen Dinge einfach strukturiert und eindeutig festzulegen. Wer spezielle Vorstellungen hat, an wen welcher Vermögensanteil gehen soll, setzt das besser schon zu Lebzeiten um. Zum Beispiel über einen Nießbrauchvertrag, bei dem Vermögen wie Immobilien oder Aktien übergeben wird, aber der Ertrag zu Lebzeiten dem Schenkenden zusteht.  

Was tun, wenn es an würdigen Erben mangelt?
Kurz: Findet sich gar kein gesetzlicher Erbe und wird nichts bestimmt, fällt ihr Nachlass einfach an den Staat. Wenn es wirklich niemand im Umfeld gibt, der das Erbe verdient, kann es auch eine sehr erfüllende Idee sein, Vermögen einer Herzenssache zugutekommen zu lassen. Das kann zum Beispiel der Lieblingsfußballverein oder eine soziale Einrichtung sein. Über eine Stiftung besteht auch die Möglichkeit, das Vermögen weit über den eigenen Tod hinaus etwas bewirken zu lassen und sich so ein Stück unsterblich zu machen.

Timon Heinrich
Vorstand der Hansen & Heinrich AG

Kostenfreie Anleger-Sprechstunde „Vollmachten, Testament, Nachfolgeplanung: Auf diese Fragen sollten Sie im Notfall Antworten haben!“ | immer dienstags von 15 bis 18 Uhr

Niemand denkt gerne an Tod, Unfälle oder Krankheit. Passieren kann so etwas aber trotzdem immer und jedem. Auf welche Fragen sollten Sie im Notfall Antworten haben? Welche Fehler bei der Nachlassplanung gibt es und wie können Sie diese vermeiden? Und wie kann ein digitaler Nachlass (Stichwort: Passwörter, mobile Endgeräte) geregelt werden? Auf diese Fragen haben die Experten bei der Hansen & Heinrich AG Antworten.

 

Finanzplanung für Eltern

Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter, das gilt hoffentlich auch für die eigenen Eltern. Trotzdem wird es mit den Jahren immer wahrscheinlicher, dass irgendwann der Tod eintritt. „Manche ältere Menschen möchten gar nicht über diesen Fall sprechen, aber viele sind auch froh, ihre Dinge rechtzeitig ordnen zu können“, weiß Marcus Kurz, zertifizierter Finanz- und Erbschaftsplaner beim Berliner Vermögensverwalter Hansen & Heinrich AG. Oft ist es dabei hilfreich, wenn Kinder sie dabei unterstützen, sich den Rat eines unabhängigen Experten einzuholen. Ein professioneller Finanzplaner wird erst die finanzielle Gesamtsituation ansehen, also alle Vermögenswerte, aber auch andere Dinge wie Versicherungen und Rentenansprüche.

Ist die Altersvorsorge damit gesichert und besteht noch eine ausreichende Reserve, etwa für eine kostspielige Pflegesituation, gilt es die Vermögensnachfolgeregelungen zu überprüfen. Auch das erfordert einen umfassenden Blick, je nach Familiensituation: Gibt es neben eigenen Kindern zum Beispiel einen Lebenspartner, dem auch über den Tod hinaus ein Wohnrecht in einer Immobilie gesichert werden soll, sollte das vorausschauend geregelt werden. Gerade bei größeren Vermögen spielen auch steuerliche Fragen eine nicht unwichtige Rolle. Wer hier rechtzeitig und vorausschauend tätig wird, kann dazu beitragen, das Familienvermögen möglichst vollständig an die nächste Generation zu übertragen. „Wer bereit ist, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, kann in jedem Alter noch zu besseren Lösungen beitragen“, sagt Erbschaftsfachmann Marcus Kurz.

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Das gehört in die Notfallmappe

Egal ob es der rote Ordner im Schrank, ein Fach im gepackten Notfallkoffer oder das sichere Bankschließfach ist – diese wichtigen Dokumente, Daten und Ansprechpersonen sollte man für Angehörige im Notfall zusammenstellen:

Eine Patientenverfügung, in der auch Personen bestimmt werden, die in medizinischen Fragen entscheiden dürfen, sollte sofort auffindbar und am besten auch in Zweitausfertigung bei Angehörigen deponiert werden. Zusätzlich die Kontaktdaten der behandelten Ärzte und ein aktueller Medikamentenplan mit wichtigen Fakten der Krankheitsgeschichte.

Weitere wichtige Dokumente:

  • Vollmachten für Vertrauenspersonen etwa für Banken und Versicherungen, aber auch für die Fortführung von Geschäftstätigkeiten oder die Organisation von Betreuungssituationen

  • Wichtige Versicherungen, finanzielle Verpflichtungen, Verträge

  • Testament und Bestattungswünsche

  • Bankverbindungen, Notarverträge, Beteiligungen oder wertvolle Besitztümer

Laden Sie hier die Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) herunter – es kostet Sie keinen Cent

 

Digitaler Nachlass: Vererben Sie auch Ihre Passwörter!

Im Todesfall kann die schöne neue Internet- und Computerwelt zum Problem werden. Denn Konten von sozialen Netzwerken, Onlinediensten und Co. leben einfach weiter und Zugangsdaten können bares Geld wert sein. So regeln sie den Nachlass 2.0. 

Sterben ist heute manchmal ganz schön kompliziert! Denn die meisten hinterlassen nicht mehr nur Hausrat oder ein hübsches Sümmchen auf dem Sparbuch. Konten bei Facebook und Co., das Amazon-Prime oder Netflix-Abo, die Sammlung wichtiger Unterlagen auf dem Computer… Für Erben, die auch beim digitalen Nachlass die Rechtsnachfolger sind, kann es ein sehr zeitaufwendiges Projekt werden, hier durchzusteigen und notwendige Schritte einzuleiten. Zugangsdaten und Passwörter bei Nachlassregelungen genauso wie entsprechende Vollmachten nicht zu vergessen, kann das Leben für Angehörige deutlich erleichtern und sogar bares Geld retten.

Laden Sie sich hier die Checkliste digitaler Nachlass herunter – es kostet Sie keinen Cent!

 

Online geht vieles leichter

„Digitale Zugänge sind heute einfach wichtig, um handlungsfähig zu bleiben“, sagt Marcus Kurz, zertifizierter Finanz- und Erbschaftsplaner beim Berliner Vermögensverwalter Hansen & Heinrich AG. Das reicht vom Zugangscode zum Smartphone, auf dem die Bestätigungscodes fürs Onlinebanking ankommen bis zum Passwort zum Computer, Mailpostfach oder Cloudspeicher. Denn ein digitaler Nachlass umfasst heutzutage oft auch viele Verträge, denn immer mehr drucken nicht mehr jedes online abgeschlossene Abonnement oder selbst so manchen Versicherungsschein aus. Selbst so grundlegende Dinge wie Mitteilungen an den Strom- oder Telefonanbieter über den Sterbefall ist mit digitalem Zugang in der Regel deutlich einfacher, als über Warteschleifen oder Briefe zu kommunizieren. „Wenn ein naher Angehöriger stirbt, haben die Hinterbliebenen meist tausend Dinge gleichzeitig zu regeln, da kann es eine sehr große Hilfe sein, wenn sich jemand nicht nur zu wichtigen Vollmachten, sondern auch über seinen digitalen Nachlass Gedanken gemacht hat“, weiß Mathias Dopfer, Erbschafts- und Stiftungsplaner bei der AnCeKa Vermögensbetreuungs AG mit Standorten in Memmingen und Kaufbeuren. Und im schlimmsten Fall kann das sonst sogar Vermögen vernichten.

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Zugangsdaten sicher deponieren

Denn bei einem sozialen Netzwerk mag es noch weniger brisant sein, wenn hier etwas einfach weiter existiert. „Ganz schwierig wird es, wenn es um so etwas wie Krypto-Wallets geht“, warnt Hansen & Heinrich-Experte Marcus Kurz, „denn ohne Zugangscode zu diesen elektronischen Geldbörsen für Bitcoins und Co. ist das darin verborgene Kapital verloren.“ Natürlich ist das Teilen von Zugangsdaten und Passwörtern immer auch eine Sicherheits- und Vertrauensfrage. Sollen Angehörige erst nach dem eigenen Tod oder nur in absoluten Notfällen dazu Zugang erhalten, „kann zum Beispiel ein mit unterschriebenem Tesafilm verschlossener Umschlag im hauseigenen Safe oder einem Bankschließfach deponiert werden“, rät AnCeKa-Fachmann Mathias Dopfer. Allerdings ist es wichtig, dass die Vertrauenspersonen dann auch über den Tod hinaus Zugang dazu haben.

Eine modernere Option kann es auch sein, einen digitalen Passwortmanager zu nutzen. Der wird dann mit allen wichtigen Zugangsdaten gefüttert und erstellt eine Datei, die sich selbst mit größtem Aufwand nur mit einem Masterkennwort öffnen lässt. Die Datei geht an denjenigen, der für den digitalen Nachlass zuständig sein soll. Das Masterkennwort wird bei einer zweiten, sichern Stelle wie einer Vertrauensperson, Notar oder Bank deponiert. Hier wird festgelegt, dass nur beim Eintreten bestimmter Bedingungen das Masterpasswort ausgehändigt werden darf. So wird sichergestellt, dass das digitale Erbe sicher und wohl geordnet übergeben wird.      

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