Die Kurzzeitvermietung von Unterkünften über Plattformen wie Airbnb wird immer beliebter und macht mittlerweile etwa ein Viertel aller touristischen Übernachtungen in der EU aus. Gerade in den letzten Jahren hat die Kurzzeitvermietung erheblich zugenommen und macht sie zu einem wichtigen Faktor für den europäischen Tourismus. Gleichzeitig bringt sie jedoch auch Herausforderungen mit sich – denn wer, wie oft und wo vermietet, ist für Städte nicht immer transparent und Gastgeber:innen müssen einen Flickenteppich an Vorschriften beachten – auch wenn sie nur gelegentlich ein Zimmer im eigenen Zuhause an Gäste vermieten möchten.
Vor diesem Hintergrund ist im Mai 2024 die europäische Verordnung „über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“ in Kraft getreten. Die neue Verordnung hat zum Ziel, die Kurzzeitvermietung von Unterkünften in der EU transparenter, effektiver und nachhaltiger zu regulieren. Die neuen Vorschriften sollen es europäischen Städten erleichtern, Buchungsdaten der Online-Plattformen zu erhalten und digitale Registrierungsverfahren für Gastgeber:innen einzuführen. Damit soll der derzeitige Flickenteppich an Vorschriften und Prozessen für den Datenaustausch und veraltete Registrierungsprozesse überwunden werden, so dass letztlich illegale Vermietungen effektiv verhindert werden.
Margrethe Vestager, geschäftsführende Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für die neue Verordnung, unterstreicht die Notwendigkeit der neuen Vorschriften: „Der Sektor der Kurzzeitvermietungen von Unterkünften wurde durch die Plattformwirtschaft angekurbelt, hat sich aber nicht mit ausreichender Transparenz entwickelt. Mit diesem Gesetzesvorschlag machen wir es Gastgeber:innen und Plattformen, ob groß oder klein, leichter, zu mehr Transparenz in diesem Sektor beizutragen.”
Umsetzung durch Behörden und Plattformen
Die neue Verordnung sieht vor, dass die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten einheitliche Standards für die Registrierung von Gastgeber:innen und deren Kurzzeitvermietungen umsetzen. Registrierungssysteme sollen künftig digital und benutzerfreundlich sein. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses erhalten Gastgeber:innen eine Registrierungsnummer. Gastgeber:innen müssen diese Registrierungsnummer dann bei der Bewerbung ihrer Unterkünfte angeben. Die Online-Plattformen stellen sicher, dass diese Registrierungsnummern auf den Plattformen korrekt angezeigt werden. Zudem sollen Online-Plattformen Stichprobenkontrollen durchführen, um zu überprüfen, dass die Unterkünfte registriert sind und die richtigen Nummern angezeigt werden.
Ein weiterer zentraler Punkt der Verordnung ist der vereinfachte Datenaustausch zwischen Online-Plattformen und Behörden. Vermietungsportale wie Airbnb sind zukünftig verpflichtet, monatlich Aktivitätsdaten, also bspw. die Anzahl der Übernachtungen und Gäste einer Unterkunft an die Behörden zu übermitteln. Der Bund wird hierfür eine zentrale „digitale Zugangsstelle“ einrichten, denn es ist wichtig, dass der Datenaustausch zwischen den Behörden und allen Online-Plattformen technisch gut funktioniert. Die gesammelten Daten werden zentral verwaltet und von den zuständigen Behörden überwacht.
Georgina Browes, Head of EU Policy bei Airbnb, sieht die neuen EU-Regeln positiv: „Die EU-weiten Regeln markieren den Beginn eines neuen Kapitels für Kurzzeitvermietungen in Europa. Zum ersten Mal gibt es klare Spielregeln, von denen Gastgeber:innen, Behörden und der europäische Tourismussektor profitieren. Wir sind bereit, mit den Mitgliedstaaten und ihren lokalen Behörden bei der Umsetzung der Regeln zusammenzuarbeiten, damit sie für alle ein Erfolg werden."
Was Airbnb in Deutschland bereits unternimmt
Als Plattform sieht sich Airbnb als Vorreiter bei der Umsetzung von Compliance-Lösungen und unterstützt die neuen EU-weiten Regeln für Kurzzeitvermietungen.
In Deutschland hat die Plattform in den letzten Jahren bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um unerlaubten Kurzzeitvermietungen entgegenzuwirken und um die Anforderungen zu erfüllen. So wurden in Städten wie Berlin, Hamburg und in Nordrhein-Westfalen maßgeschneiderte technische Lösungen implementiert, um die Registrierungssysteme zu unterstützen. In Berlin beispielsweise, müssen alle Gastgeber:innen eine Registrierungsnummer oder Kontaktdaten auf Airbnb angeben, um ihre Unterkunft vermieten zu können.
Ellen Madeker, Head of Public Policy Dach & CEE, weist darauf hin, dass es große Ressourcen erfordert, den Überblick über die Anforderungen zu behalten und begrüßt daher die Harmonisierung, die die EU-Verordnung mit sich bringt: „Die Verordnung schafft eine gewisse Einheitlichkeit. So können Daten datenschutzkonform und unter relativ klar formulierten Bedingungen mit Behörden geteilt werden. Und digitale Registrierungssysteme sind eine zeitgemäße und praktische Lösung, um die Transparenz darüber, wer, wo und wie oft vermietet zu erhöhen.“
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